Hinweisgeberschutzgesetz - alle wichtigen Informationen zur Umsetzung

Digitales Hinweisgebersystem

Compliance mit dem HinSchG und LkSG

DSGVO-konform

Portraet Frank Muens

Hinweisgeberschutzgesetz: Aktueller Stand und Umsetzung

Mit Wirkung zum 2. Juli 2023 wird das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Krafttreten. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten. Zum Ende des Jahres müssen auch alle Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden diesem Gesetz Folge leisten. Bereits am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen, welches die EU-Whistleblower-Richtlinie national umsetzt.

Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Deutschland in Kraft.

Es wurde vom Bundesrat am 12. Mai abgesegnet, nachdem es bereits am 11. Mai den Deutschen Bundestag passiert hatte.

Das Gesetz hatte einen holprigen Weg hinter sich: Anfang März hatte der Deutsche Bundestag einen neuen Ansatz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie verabschiedet, der kurz darauf im Rechtsausschuss diskutiert wurde.

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Chronologie Hinweisgeberschutzgesetz

Juni 2023: Das Gesetz von der Bundesregierung offiziell veröffentlicht und angekündigt, dass es am 2. Juli 2023 in Kraft treten wird.

Mai 2023: Am 12. Mai 2023 wurde das Gesetz vom Bundesrat beschlossen. Einen Tag zuvor hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz bereits verabschiedet. Der Vermittlungsausschuss hatte kurz zuvor am 10. Mai getagt und konnte sich auf einen akzeptablen Kompromiss einigen.

April 2023: Der Vermittlungsausschuss wird einberufen.

März 2023: Für den 30. März war die Beratung des Gesetzes in der 2./3. Lesung im Bundestag geplant. Doch im Ältestenrat des Parlaments wurde kurzfristig beschlossen, das Thema von der Tagesordnung zu streichen. Das bedeutet, dass das Gesetz vorerst vertagt wurde. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, nun mit der CDU und CSU Gespräche zu führen, um eine Einigung zu erzielen.

Am 27. März wurde eine Anhörung im Rechtsausschussabgehalten, bei der einige Experten Bedenken bezüglich eines drohenden Verfassungskonflikts im Gesetzgebungsprozess äußerten.

Am 17. März standen im Bundestag zwei Gesetzentwürfe zur Debatte, die von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebracht worden waren. Die Koalitionsfraktionen sind der Meinung, dass einer der Entwürfe nicht zustimmungspflichtig ist, da er Beamte und Gemeinden der Länder von seinem Anwendungsbereich ausschließt. Um jedoch auch für Länder- und Kommunalbeamte separate Regelungen zu schaffen, wurde ein Ergänzungsgesetz vorgeschlagen.

Februar 2023: Das Gesetz fand im Bundesrat keine Zustimmung.

Dezember 2022: In der letzten Sitzung des Bundestags am 16. Dezember wurde das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Den Abgeordneten lag ein Gesetzentwurf vor, der vom Rechtsausschuss geändert worden war. Zuvor hatte der Entwurf am 14. Dezember bereits den Rechtsausschuss passiert, wobei Die Linke sich enthielt und CDU/CSU sowie AfD dagegen stimmten, während die Koalitionsmehrheit dafür votierte.

September 2022: Der Bundesrat hat sich zum Gesetzesvorhaben geäußert und seine Position dargelegt. Die Bundesregierung plant, ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme baldmöglichst einzureichen. Am 29. September 2022 fand eine erste Lesung des Entwurfs statt, bei der er ausführlich diskutiert wurde.

Juli 2022: Die Regierung Deutschlands hat sich dazu entschieden, einen Entwurf für ein Gesetz zu verabschieden.

April 2022: Dr. Marco Buschmann, der amtierende Justizminister, hat ein Team seines Ministeriums damit beauftragt, einen Referentenentwurf mit dem Namen HinSchG-E zu erstellen. Nach vollständiger Fertigstellung wurde dieser am 5. April an alle anderen Ressorts zur Prüfung weitergeleitet. Der zweite Entwurf orientiert sich inhaltlich an dem ersten Entwurf, der von der ehemaligen Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) Ende 2020 eingereicht wurde.

Bis zum 11. Mai 2022 haben sowohl Länder als auch Verbände die Möglichkeit, sich zu dem neuen Referentenentwurf zu äußern, um ihre Meinungen und Vorschläge einzureichen.

Februar 2022: Die Kommission der Europäischen Union hat ein Verfahren zur Verletzung von Verträgen gegen mehrere Mitgliedsländer eingeleitet, einschließlich Deutschlands, da sie die vorgegebenen Fristen für die Umsetzung der Richtlinie nicht eingehalten haben.

Dezember 2021: Die Deadline zur Umsetzung der Richtlinie wird am 17.12.2021 verpasst, da es in Deutschland noch kein entsprechendes Gesetz gibt.

November 2021:  Die drei Parteien SPD, Grüne und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die EU-Whistleblower-Richtlinie "rechtssicher und praktikabel" umzusetzen und einen klaren Standpunkt zugunsten des Schutzes von Whistleblowern einzunehmen. Dabei streben sie an, über die Mindestanforderungen der Direktive 2019/1937 der Europäischen Union hinauszugehen und den Geltungsbereich auf nationales Recht auszuweiten. Eine genaue Angabe des Zeitrahmens für die Umsetzung bleibt jedoch im Koalitionsvertrag unerwähnt.

April 2021: Ministerin Lambrechts Entwurf für ein Gesetz wird von der CDU/CSU abgelehnt und bringt die Große Koalition zwischen der CDU und der SPD an den Rand des Scheiterns, da sie keine Einigung über die nationale Umsetzung der Richtlinie erzielen können.

Ende 2020:  Die ehemalige Justizministerin der SPD, Christine Lambrecht, präsentiert den ersten Entwurf zur Abstimmung in den verschiedenen Ressorts.

Sichern Sie Gesetzeskonformität: Alle Fakten zum Hinweisgeberschutzgesetz

  • Bis zum 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern verpflichtet, sichere Hinweisgebersysteme zu implementieren, während Firmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern bis zum 17. Dezember 2023 eine Übergangszeit haben, um ebenso sicherzustellen, dass diese Systeme eingeführt werden.
  • Für Unternehmen ist es unerlässlich, die Anonymität der Informanten zu bewahren und sich strikt an die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung zu halten.
  • Es ist innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten erforderlich, dass die Meldestelle der Person, die einen Hinweis gegeben hat, mitteilt, welche Schritte danach unternommen wurden. Mögliche Maßnahmen können die Einleitung interner Untersuchungen oder die Übermittlung des Hinweises an die zuständige Behörde sein.
  • Es ist zwingend erforderlich, dass die interne Beschwerdestelle innerhalb von sieben Tagen eine Bestätigung des Eingangs der Meldung an die betreffenden Hinweisgeber sendet.
  • Die geschützten Einsatzgebiete umfassen das Recht der Europäischen Union sowie das nationale Recht, insbesondere bei Vergehen, die straf- oder bußgeldbewehrt sind und eine Gefahr für die Gesundheit oder das Leben darstellen.
  • Es ist notwendig, dass das Verfahren zur Einreichung von Meldungen sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form erfolgen kann. Zusätzlich sollte die Möglichkeit bestehen, die Meldung persönlich abzugeben.
  • Ab Mitte Juni müssen Unternehmen im öffentlichen Sektor sowie Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von über 10.000 Personen Hinweisgeber-Systeme bereitstellen, da sie durch das Gesetz dazu verpflichtet sind.

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